Verpflichtende Preisansage bei Vorwahlnummern im Telekommunikationsgesetz verankern
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen so genannte Call-by-Call-Vorwahlen, um bei ihren Teleonanrufen - insbesondere ins Ausland - Kosten zu sparen.
Seit Wochen erhalten wir Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die das Call-by-Call Angebot der Telekommunikationsanbieter PM2 nutzen. Denn sie erhalten plötzlich Rechnungen mit hohen Forderungen von PM2, weil dieser Anbieter seine freiwillige Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches erhöhte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 21. April 2010 bereits eine Unterlassungsklage wegen Wettbewerbswidrigkeit gegen die Firma PM2 beim Landgericht Darmstadt eingereicht.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für Preistransparenz und faire Marktbedingungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Telekommunikationsmarkt ein.
Wir haben deshalb die Bundesregierung aufgefordert, uns einen Bericht über den Fall des Anbieters PM2 im nächsten Verbraucherausschuss vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden wir die Bundesregierung auffordern, endlich verpflichtende Preisansagen bei Vorwahlnummern im Telekommunikationsgesetz zu verankern.
Wir empfehlen allen Verbraucherinnen und Verbraucher, die überzogene Rechnungen von diesem Anbieter erhalten, Widerspruch gegen die Forderungen einzureichen. Die
entsprechende Beratung dazu bieten die Verbraucherzentralen an, auf deren Internetseiten sich auch ein Musterbrief zum Herunterladen befindet. Die Webseite der Verbraucherzentrale des jeweiligen Bundeslandes findet man unter: www.verbraucherzentrale.de




